Pedelec, Elektro-Fahrrad, (Schweiz = Elektro-Velo), E-Bike
was ist was? Was ist ein Pedelec? Es gibt viele Bezeichnungen für ein Elektrofahrrad. Im Grunde ist immer das gleiche gemeint. Ein Pedelec ist zunächst ein Fahrrad, welches durch einen Elektroantrieb das pedalieren unterstützt. Der Begriff "Pedelec" , kurz für Pedal Electric Cycle, hat sich als Bezeichnung für die Räder durchgesetzt,die zwar einen Elektromotor besitzen aber trotzdem im rechtlichen Sinn als Fahrrad gelten.
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Verkehrsrechtlich motivierte Unterscheidungen (für die Schweiz)
ACHTUNG, ab 1.5.2012 werden in der Schweiz neue Vorschriften in Kraft treten ! Die Art der Motorunterstützung wird in folgenden Kategorien unterschieden :
Leicht-Motorfahrräder:
Solche E-Bikes dürfen neu über eine Motorleistung von maximal 500 statt wie bisher 250 Watt verfügen und mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - maximal 20 km/h schnell sein (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Mit Tretunterstützung beträgt die Höchstgeschwindigkeit weiterhin 25 km/h. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch. Leicht-Motorfahrräder brauchen wie Fahrräder keine Zulassung und kein Kontrollschild.
Übrige Motorfahrräder:
E-Bikes mit einer Leistung zwischen 500 und 1000 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h oder einer Tretunterstützung, die auch bei einem Tempo von 25 - 45 km/h wirkt, gelten als Motorfahrräder und benötigen ein entsprechendes Kontrollschild. Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes dieser Kategorie ist ab dem 1. Juli 2012 entweder das Tragen eines geprüften Velohelms (falls dank Tretunterstützung Tempo von über 25 km/h möglich ist) oder wie bisher eines geprüften Mofa-Helms (falls bauartige Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h) obligatorisch.
Alle anderen Änderungen treten am 1.5.2012 in Kraft.
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Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über Zulassung und Betrieb von Elektro-Motorfahrrädern nach VST-Änderung 2012
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Gegenstand
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Leicht-Motorfahrräder
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Motorfahrräder
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Typengenehmigung
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nicht erforderlich
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erforderlich |
Leistung Motor |
max. 500 Watt |
max. 1000 Watt |
Tretunterstützung |
max. 25 km/h |
max. 45 km/h |
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
20 km/h |
30 km/h |
Mindestdurchmesser Antriebsrad |
kein Mindestdurchmesser |
0,5 Meter |
Mehr als 1 Platz |
nicht zulässig
ausser wenn speziell zum Transport einer behinderten Person eingerichtet
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nicht zulässig |
Mehr als 2 Räder |
zulässig |
nicht zulässig |
Pedalantrieb |
nicht erforderlich |
erforderlich |
Führersitz |
nicht erforderlich |
erforderlich |
Abstellstütze |
nicht erforderlich |
nicht erforderlich |
Rückspiegel |
nicht erforderlich |
erforderlich |
Beleuchtung |
fest angebrachte Fahrradbeleuchtung |
Motorradbeläuchtung |
Kontrollschild |
nicht erforderlich |
erforderlich |
Führerausweis (mindestens) |
Kat.M von 14-16 Jahre, ab 16 Jahre keinen |
Kat.M ab 14 Jahre |
Fahrzeugausweis |
nicht erforderlich |
erforderlich |
Helm |
nicht erforderlich |
Velohelm erforderlich,wenn bauartbedingte Vmax bis 20 km/h und Tretunterstützung über 25 km/h
Mofahelm erforderlich wenn bauartbedingte Vmax. über 25 km/h
nicht erforderlich wenn bauartbedingte Vmax bis 20 km/h und Tretunterstützung bis 25 km/h |
Kinderanhänger |
zulässig |
zulässig |
Benützung Radweg |
obligatorisch |
obligatorisch |
Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder |
zulässig |
zulässig mit abgeschaltetem Motor oder wenn Vmax bis 20 km/h und Tretunterstützung bis 25 km/h
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Tempolimiten im Verkehr
Z.B. 30, 50, 60km/h
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Bitte halten Sie alle Geschwindigkeitslimiten im Verkehr ein, auch wenn zur Zeit noch keine Bussen verteilt werden ! |
Praxiserfahrungen
Elektrofahrräder erreichen – je nach Leistung des Motors, des fahrenden Menschen und der Zulassung – Geschwindigkeiten von 25 km/h oder 35 km/h und mehr,was sie auf kürzeren Strecken innerorts zu den durchschnittlich schnellsten Fahrzeugen überhaupt macht.
Moderne Elektroräder haben heute Lithium-Ionen, Lithium-Mangan oder ähnliche Akkus, die sich im Einsatz bewähren (große Reichweite und Lebensdauer, kein Memoryeffekt, sowie viel geringeres Gewicht).
In den letzten Jahren haben in China, in westlichen Ländern bisher weitestgehend unbemerkt, E-Bikes den Individualverkehr revolutioniert. Waren vor wenigen Jahren noch Fahrräder dominant im Straßenbild chinesischer Großstädte, sind inzwischen viele Millionen E-Bikes hinzugekommen. Getrieben durch die Gesetzgebung, d.h. Zulassungsverbot für Krafträder mit Verbrennungsmotor in vielen Großstädten, ist eine Industrie von schätzungsweise 20 Mio. E-Bikes pro Jahr entstanden. Das typische chinesische E-Bike ist im Erscheinungsbild eher einem Motorroller wie z.B. einer Vespa denn einem Fahrrad nachempfunden. Die Geschwindigkeit ist auf 25 km/h limitiert, ein Pedalantrieb ist in der Regel nur zum Notbetrieb oder als Steigungshilfe vorgesehen. Energiespeicher sind in der Mehrzahl der Fälle Bleiakkus, Li-Ionen-Batterien kommen nur in wenigen hochpreisigen Modellen zum Einsatz. Interessanterweise ist eine ähnlich explosionsartige Entwicklung in anderen bevölkerungsreichen asiatischen Ländern wie Indien oder Indonesien nicht zu beobachten. Dort dominieren benzingetriebene Kleinkrafträder, da keine Zulassungsbeschänkungen existieren.
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